Autoversicherung kündigen bei Verkauf: So läuft es richtig!
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen, sollten Sie einige Punkte bezüglich der Autoversicherung beachten.
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen und nichts weiter tun, geht die Autoversicherung auf den Käufer über. Durch den Verkauf selbst kommt es also nicht zu einer unmittelbaren Kündigung der Kfz-Versicherung.
Der Käufer ihres Autos ist jedoch verpflichtet, sich umgehend um einen Versicherungsschutz zu kümmern. In der Regel macht man dann einen neuen Kfz-Versicherungsvergleich und schließt eine neue Kfz-Versicherung ab.
Wenn man sich im Kfz-Versicherungsvergleich für eine neue Autoversicherung entschieden hat, dann bekommt man auch die notwendige eVB-Nummer. Mit dieser eVB-Nummer kann der Käufer des Fahrzeugs dann zur Zulassungsstelle gehen und das Auto anmelden.
Der alte Versicherungsvertrag bleibt also so lange bestehen, bis der Käufer mit der neuen eVB-Nummer zur Zulassungsstelle geht. Erst mit der Zulassung greift dann die neue Versicherung.
Der Verkäufer sollte den Verkauf des Fahrzeugs umgehend seiner Versicherung anzeigen.
Der Verkäufer hat hier also bei diesem Verfahren kein aktives ToDo. Der Verkäufer verlässt sich bei diesem Verfahren darauf, dass der Käufer zügig zur Kfz-Zulassungsstelle geht und das Auto ummeldet.
Durch die Abmeldung des Käufers wird dann auch die bisherige Kfz-Versicherung des Verkäufers beendet bzw. in dem Sinne gekündigt. Das gleiche gilt auch für die Kfz-Steuer.
Das Problem bei diesem Vorgehen ist, dass der Verkäufer komplett auf die Handlung des Käufers angewiesen ist. Solange der Käufer nicht zur Kfz-Zulassungsstelle geht, läuft die alte Kfz-Versicherung des Verkäufers weiter. Der Verkäufer zahlt auch weiterhin die Kfz-Steuer für ein Fahrzeug, das er nicht mehr nutzt.
Für dieses Vorgehen müssen Sie als Verkäufer dem Käufer schon vertrauen.
2 Probleme und mögliche Lösungen
Wenn der Käufer jetzt einfach nicht zur Zulassungsstelle geht und das gekaufte Auto ummeldet, dann zahlen Sie weiterhin die Kfz-Versicherung und auch die Kfz-Steuer.
Das zweite Problem kann dann auftreten, wenn der Käufer des Autos einen Unfall verursacht. Wenn dieser Unfall direkt nach dem Autokauf und vor der Ummeldung passiert, dann ist dafür noch die Kfz-Versicherung des Verkäufers zuständig. Hier würden natürlich alle normalen Schritte greifen, die bei einem normalen Unfall auch greifen. Wenn der Käufer des Fahrzeuges den Unfall schuldhaft verursacht hat, dann kommt es zu einer Verschlechterung bei der SF-Klasse. In diesem Fall ist das dann die Schadenfreiheitsklasse des Verkäufers.
Variante 1: vertragliche Regelung
Wie kann man nun diesen Problemen begegnen? Als erstes ist es zwingend notwendig, dass Sie einen schriftlichen Kaufvertrag schließen. Hier finden sich im Internet genügend Musterkaufverträge. Bei diesem Muster Kaufvertrag sollte man zwingend darauf achten, dass der genaue Zeitpunkt (inklusive Uhrzeit) der Fahrzeugübergabe hinterlegt werden kann.
In dem Kaufvertrag sollte auch eine Zeitspanne für die Ummeldung hinterlegt werden. Hier sollten sich Käufer und Verkäufer auf eine realistische Zeitangabe einigen, z.B. 4 Tage.
Neben dem Kaufvertrag sollten Käufer und Verkäufer des Fahrzeugs noch ein weiteres Dokument ausfüllen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Veräußerungsanzeige. Der Verkäufer schickt dann die Veräußerungsanzeige an die Kfz-Zulassungsstelle. Dadurch wird dann auch die Kfz-Zulassungsstelle darüber informiert, dass das Fahrzeug verkauft wurde.
In der Veräußerungsanzeige werden auch die Daten des Käufers erfasst. Zur Sicherheit sollte man sich hier den Ausweis des Käufers zeigen lassen und mit diesen Daten auch die entsprechenden Schriftstücke ausfüllen.
Wenn der Käufer nun nicht zur Kfz-Zulassungsstelle fährt und die Ummeldung vornimmt, dann wird er durch die Kfz-Zulassungsstelle dazu aufgefordert. Neben der Kfz-Zulassungsstelle sollte man auch seine Versicherungsgesellschaft über den Verkauf informieren. Hier kann man einfach eine Kopie des Kaufvertrages und eine Kopie der Veräußerungsanzeige an die bisherige Versicherungsgesellschaft schicken.
In dieser Variante regelt man also viel vertraglich.
Beim Autoverkauf gibt es aber noch eine weitere Möglichkeit, wenn man auf Nummer sicher gehen will.
Variante 2: Kfz Versicherung kündigen durch Abmeldung des Fahrzeugs
Die zweite Variante ist die sichere Variante. Bei dieser Variante meldet der Verkäufer das Fahrzeug vor dem eigentlichen Verkauf ab. Hier spricht man auch von einer Außerbetriebsetzung. Durch diese Abmeldung des Verkäufers wird auch die Kfz-Versicherung beendet. Die Kfz-Zulassungsstelle meldet sich dann automatisch beim bisherigen Kfz-Versicherer und informiert ihn über die Außerbetriebsetzung. Dadurch wird der Vertrag mit der Kfz-Versicherung beendet.
Hier greift dann das Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel. Durch das Sonderkündigungsrecht ist man also auch an keine Kündigungsfrist beim Versicherer gebunden. Mehr zum Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung.
Diese Variante ist für den Käufer aber mit etwas mehr Aufwand verbunden. Der Käufer muss sich dann um Kurzzeitkennzeichen (rote Kennzeichen) oder einen Anhänger für den Transport kümmern. Alternativ kann der Käufer natürlich auch gleich das Auto auf seinen Namen zu lassen.
Alternativ kann man sich auch bei der Kfz-Zulassungsstelle des neuen Eigentümers treffen und dort alle Formalitäten erledigen.
Kündigung der Kfz-Versicherung durch Abmeldung
Die Abmeldung des Fahrzeugs ist wichtig, um den Versicherungsschutz umgehend zu beenden.
Die Abmeldung des Fahrzeugs hat auch Auswirkungen auf die KFZ Steuer, die nach der Abmeldung nicht mehr zu zahlen ist.