Fahrzeugwechsel Versicherung: Tipps für den Wechsel [2026]

Fahrzeugwechsel VersicherungWenn Sie Ihr altes Auto verkaufen wollen und ein neues kaufen, müssen Sie auch auf Ihre Kfz-Versicherung achten. Beim Wechsel Ihres Fahrzeugs gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die eVB Nummer.

 

Das Wichtigste zum Thema Fahrzeugwechsel und Kfz Versicherung

  • In Deutschland ist eine Kfz-Versicherung für Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben

    • Ohne gültige Versicherung drohen empfindliche Bußgelder

    • Die Versicherung muss vor der ersten Fahrt abgeschlossen sein 

  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, dann geht die Kfz-Versicherung meist von Ihnen an den neuen Besitzer bei der Ummeldung über. Es gibt aber auch eine andere Variante, die wir erläutern.

  • Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug zulassen wollen, dann benötigen Sie hierfür eine eVB Nummer, die Sie hier erhalten können.

Wir wollen Ihnen alle notwendigen Punkte im Detail erläutern. 

 

Rechtzeitige Versicherungsplanung

Auch bei der Ummeldung von Fahrzeugen müssen die gesetzlichen Vorgaben zum Versicherungsschutz eingehalten werden. Weder das alte noch das neue Fahrzeug dürfen ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Dies gilt für motorisierte Fahrzeuge und auch für Anhänger. Motorisierte Fahrzeuge können z.B Motorräder, Autos oder auch LKWs sein. Alle diese Fahrzeuge müssen mindestens eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben. 

Beim Kauf eines neuen Autos sollten Sie sich frühzeitig um eine neue Kfz-Versicherung kümmern. 

Dies bedeutet idealerweise:

  • Vergleichen Sie verschiedene Versicherungsangebote bereits vor dem Autokauf

  • Vergleichen Sie hier mit dem konkreten Fahrzeugmodell und Ihren weiteren Angaben

  • Berücksichtigen Sie Ihre bisherigen Schadenfreiheitsklassen

     

Übergang der Kfz Versicherung beim Fahrzeugwechsel

Grundsätzlich gibt es hier bei Fahrzeugwechsel zwei Möglichkeiten bezüglich der Kfz-Versicherung.

Erste Möglichkeit: Der bisherige Besitzer des Fahrzeugs meldet das Fahrzeug ab und der neue Eigentümer des Fahrzeugs meldet das Fahrzeug wieder an.

Zweite Möglichkeit: Der bisherige Besitzer des Fahrzeugs übergibt  das angemeldete Fahrzeug an den Käufer des Fahrzeugs. Der neue Eigentümer des Fahrzeugs verpflichtet sich dann zur zügigen Ummeldung.

Die erste Möglichkeit ist für den Verkäufer die sichere Variante. In diesem Fall wird die Kfz-Versicherung durch die Abmeldung beendet. Die Beendigung der Kfz-Versicherung wird durch die Abmeldung des Fahrzeugs automatisch vorgenommen. In der Zulassungsstelle merkt man nur, dass das Siegel und die TÜV Plakette von den Nummernschildern entfernt werden. Zusätzlich geht aber eine Info von der Zulassungsstelle an die bisherige Kfz-Versicherungsgesellschaft. Diese wird darin über die Abmeldung informiert. 

Dieser Prozess läuft im Hintergrund automatisch ab. Sie müssen ihre bisherige Kfz-Versicherung also nicht noch zusätzlich über die Abmeldung informieren. Ab dem Zeitpunkt der Abmeldung ist auch keine Kfz-Versicherungsprämie mehr fällig. 

Bei der zweiten Möglichkeit bleibt die Kfz-Versicherung bestehen. Der Verkäufer meldet das Fahrzeug also nicht ab. Der Käufer meldet das Auto dann ab und mit der neuen eVB Nummer wieder an.

 

Was ist jetzt die bessere Variante?

Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl zwischen diesen beiden Möglichkeiten. 

Bei der ersten Möglichkeit müssen Sie selbständig die Nummernschilder demontieren und mit einigen Dokumenten zur Zulassungsstelle gehen. Neben den Nummernschildern benötigen Sie hier die Zulassungsbescheinigung I und II, den letzten TÜV-Bericht und den Personalausweis.

Wenn Sie schon mal bei der Zulassungsstelle sind, dann sollten Sie Ab- und Anmeldung gleich zusammen vornehmen.

Nahtlose An- und Abmeldung: Die Abmeldung des alten Fahrzeugs und Anmeldung des neuen Autos sollte im besten Fall am gleichen Termin erfolgen. So haben Sie eine beträchtliche Zeitersparnis beim notwendigen Behördengang.  So können Sie übrigens auch Ihr bisheriges Wunschkennzeichen weiter nutzen.

Der Käufer muss sich bei dieser Möglichkeit dann um ein Kurzzeitkennzeichen / Überführungskennzeichen kümmern.

 

Übergang der Kfz-Versicherung ohne Abmeldung

Wenn Sie das Fahrzeug mit Kfz-Versicherung an den Käufer übergeben, dann sollten Sie einige Dinge vertraglich fixieren. Häufig wird dann im Vertrag eine Ummeldung des Fahrzeugs innerhalb einer Woche schriftlich geregelt.  

Sie können aber ohne Probleme eine neues Auto versichern, wenn das alte noch nicht abgemeldet ist.  Während dieser Überschneidung werden beide Fahrzeug in der gleichen SF-Klasse eingestuft.

Die maximal mögliche Übergangsfrist beim Fahrzeugwechsel ist abhängig von der Versicherung. Die maximale Übergangsfrist beträgt in der Regel zwischen 2 und 8 Wochen. In der Praxis wird aber in den Kaufverträgen meist eine Frist von 1 Woche gesetzt. Wenn der Käufer länger für die Abmeldung benötigt, steigt statistisch auch das Risiko eines Unfalls. Außerdem zahlt der Verkäufer dann länger die Autoversicherung und auch die Kfz-Steuer.

Wenn der Käufer zwischen Vertragsschluss und Ummeldung einen Schaden verursacht, könnte dies finanzielle Nachteile für den Verkäufer bedeuten. 

Deshalb sollte man drei Punkte beachten:

  • Halten Sie unbedingt Uhrzeit und Datum der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag fest.

  • Lassen Sie sich vom Käufer eine Veräußerungsanzeige für die Versicherung unterschreiben. 

  • Lassen Sie sich ebenfalls vom Käufer eine Veräußerungsanzeige für die Kfz-Zulassungsstelle  unterschreiben.

In den Veräußerungsanzeigen werden die Personalien von Käufer und Verkäufer aufgeführt. Außerdem wird der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe klar festgehalten.

Diese beiden Veräußerungsanzeigen sollten Sie umgehend an die bisherige Kfz-Versicherungsgesellschaft und die zuständige Zulassungsstelle schicken.

 

Der bisherige Kfz Versicherer erstattet Beiträge zurück

Bei beiden Möglichkeiten gilt: Wenn Sie Ihren Kfz-Beitrag bereits für das komplette Jahr im Voraus bezahlt haben, dann wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag automatisch zurückerstattet. 

Durch die Abmeldung wird der Versicherer automatisch benachrichtigt.Der Versicherer berechnet dann automatisch den zu viel gezahlten Beitrag und nimmt automatisch die Rückerstattung vor.

Die gleiche Regelung gilt übrigens auch für die Kfz-Steuer.

 

Kfz-Versicherungsvertrag für das neue Auto

Auch das neue Auto muss man versichern. Wenn man ein neues Auto versichern will, empfiehlt sich auch hier ein Kfz-Versicherungsvergleich. Grundsätzlich hat man hierbei zwei Optionen: 

Versicherungsoptionen:

  1. Bei der bisherigen Kfz-Versicherung bleiben

  2. Den Kfz-Versicherungsanbieter wechseln

 

Oftmals handelt es sich bei dem neuen Auto um ein anderes Modell. Die Autoversicherung, die für das alte Auto günstig war, muss nicht zwingend für das neue Auto auch günstig sein. Deshalb empfiehlt sich ein Vergleich. Im Vergleich stellt sich häufig heraus, dass ein Versicherungswechsel sinnvoll ist.

Wenn Sie Ihr bisheriges  Auto selbst abmelden wollen, dann sollten Sie diesen Behördengang mit der Anmeldung des neuen Autos kombinieren. 

 

Die eVB-Nummer bekommen Sie hier gleich online

Für die Anmeldung benötigen Sie aber eine eVB-Nummer. Dies ist die  elektronische Versicherungsbestätigung, die Sie bei der Zulassungsstelle als Nachweis über Ihre Haftpflichtversicherung vorweisen müssen. Wenn Sie sich hier für eine Kfz-Versicherung entschieden haben, bekommen Sie die eVB-Nummer für die Zulassung gleich online und auf Wunsch auch noch zusätzlich via SMS.

 

Die eVB-Nummer ist dabei keine reine “Nummer”, da sie aus Ziffern und Buchstaben besteht.  Insgesamt sind es sieben Zeichen.  

 

Wenn Sie das neue Auto bei einem Händler kaufen,  kann es sein, dass  der Händler auch die Zulassung übernimmt. In diesem Fall müssen Sie dem Händler nur die eVB Nummer mitteilen. Der Autohändler regelt dann den Rest.

Wenn der Autohändler die Zulassung nicht übernimmt oder wenn Sie Ihr neues Auto von privat kaufen, dann müssen Sie in der Regel selbst zur Zulassungsstelle gehen.

 

Das neue Auto zulassen

Wenn Sie Ihr neues Auto zulassen wollen, benötigen Sie einige Dokumente:

  • Eine neue Kfz-Versicherung (Nachweis über eVB Nummer)

  • Die Fahrzeugpapiere

  • Die Papiere von der letzten Hauptuntersuchung (TÜV- Bericht)

 

 Erst nach erfolgreicher Zulassung dürfen sie das Auto im Straßenverkehr bewegen.

 

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit der Schadenfreiheitsklasse?

Die Übernahme der bisherigen Schadenfreiheitsklassen zu einem neuen Versicherungsanbieter funktioniert bei einem Fahrzeugwechsel automatisch.

  • Keine Verschlechterung der Einstufung

  • Bisherige Beitragsvorteile bleiben erhalten

     

Wie läuft der Fahrzeugwechsel ab?

Der Prozess umfasst die Abmeldung des alten und Anmeldung des neuen Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle sowie den Abschluss einer neuen Versicherung. Der Ablauf wird hier genau beschrieben.

 

Was passiert mit dem Kennzeichen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, dann ist neben der Kfz Versicherung oftmals auch das Kennzeichen interessant. Wenn Sie sich an Ihr altes Kennzeichen gewöhnt haben, dann können Sie es behalten. Wenn Sie Ihr altes Auto abmelden und auch gleich das neue Auto anmelden, können Sie den Wunsch der Kennzeichenmitnahme einfach bei der Zulassungsstelle äußern. Wenn Sie das alte Auto nur abmelden wollen und das neue Auto später anmelden wollen, müssen Sie das Kennzeichen reservieren.

 

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Wenn Sie ein neues Auto versichern, können Sie auch ohne Probleme die Kfz Versicherung wechseln. In diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Fahrzeugwechsel also natürlich innerhalb des Versicherungsjahres vornehmen. Die Kündigung des bestehenden Vertrags wird automatisch durch die Abmeldung des alten Autos vorgenommen.

Hier können Sie ganz einfach online die möglichen Kfz-Tarife und die damit verbundenen Kosten vergleichen. Wenn Sie sich für ein Angebot entscheiden, bekommen Sie direkt online die eVB-Nummer für die Zulassung des neuen Autos.