Wird begleitetes Fahren auf die Probezeit angerechnet?
Das begleitete Fahren wird in Deutschland auf die Probezeit angerechnet, die normalerweise zwei Jahre dauert. Wenn Sie mit 17 Jahren das Modell "Begleitetes Fahren" wählen, beginnt Ihre Probezeit direkt zu diesem Zeitpunkt und endet mit 19 Jahren, vorausgesetzt, es gibt keine schwerwiegenden Verkehrsverstöße, die eine Verlängerung der Probezeit zur Folge hätten.
Während der Probezeit gelten strengere Regeln und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden härter geahndet. Auch beim begleiteten Fahren müssen Sie sich an diese Vorschriften halten, da Verkehrsverstöße zu Konsequenzen wie der Anordnung eines Aufbauseminars, einer Verlängerung der Probezeit oder im schlimmsten Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können.
Das begleitete Fahren bietet gerade Fahranfängern eine gute Möglichkeit, erste Fahrerfahrungen zu sammeln und ihre Fahrfähigkeiten zu verbessern, bevor Sie alleine fahren. Die Anwesenheit einer erfahrenen Begleitperson ermöglicht es Ihnen, nützliche Ratschläge und Unterstützung zu erhalten, was zu sicherem Fahrverhalten und einer verringerten Unfallrate führt. Außerdem sind Sie durch das Modell "Begleitetes Fahren" ein Jahr früher auf der Straße und haben so bedeutend früher Ihren Fahrspaß!