Kfz-Versicherung mitten im Jahr wechseln / abschließen?

Kfz Versicherung mitten im Jahr abschließenJa, dies ist bei allen Versicherungen möglich wenn das Auto neu auf Sie zuglassen wird. Hierfür benötigen Sie auch mitten im Jahr eine Kfz Versicherung.

Bei neuen Fahrzeugen ist also ohne Probleme ein Wechsel der Kfz Versicherungen möglich.

Die Versicherung kann hier z.B. ab dem 1. Juli laufen. Dieses Datum können Sie hier im Kfz Versicherungsantrag für das neue Auto angeben.

In der Regel läuft der Kfz Versicherungsvertrag dann bis zum Jahresende. Sie zahlen dann natürlich nicht den vollen Versicherungsbeitrag für ein Jahr. Wenn wir bei dem Beispiel bleiben, dann zahlen Sie genau die Hälfte des Jahresbeitrags (für 6 von 12 Monaten).

Am 1.Januar des Folgejahres beginnt dann meist das neue volle Versicherungsjahr. Jetzt den Kfz Versicherung Vergleich hier machen und die neue Kfz Versicherung mitten im Jahr abschließen! Durch den Vergleich hier können Autofahrer sehr viel Geld bei der PKW Versicherung sparen. Versicherungsnehmer, die eine Vollkasko benötigen, haben oftmals noch größere Einspar-Möglichkeiten.

 

Kfz Versicherung mitten im Jahr kündigen und wechseln?

Wenn man sich ein neues Auto zulegt, dann kann man dabei natürlich auch ohne Probleme die Kfz Versicherung mitten im Jahr wechseln. Auch bei einem bestehenden Fahrzeug ist der Wechsel der Autoversicherung durch die Kündigung des bisherigen Versicherung möglich. Mitten im Jahr ist die Kündigung aber nur durch Ausüben des Sonderkündigungsrechts möglich.

Wenn Sie das Sonderkündigungsrecht ausüben können, ist auch in diesem Fall der unterjährige Abschluss einer neuen Autoversicherung möglich. Die Ausübung des Sonderkündigungsrechts ist z.B. aufgrund eines Unfalls, der durch die Autoversicherung unterjährig reguliert wurde, bei einer Preiserhöhung oder indirekt durch Abmelden des Autos möglich. So kann man auch unterjährig die Kfz Versicherung wechseln. Nutzen Sie einfach den Vergleichsrechner hier und beauftragen Sie direkt der Kfz Versicherungswechsel. Beim neuen Kfz-Versicherer zahlen Sie den Beitrag zunächst nur bis zum Ende des aktuellen Jahres. Das neue Versicherungsjahr beginnt dann meist wieder am 1.1..